Sie sind Privatperson, wollen einen finanziellen Neuanfang wagen, wissen aber nicht wie ?
Gerne unterstützen wir Sie bei Aufarbeitung Ihrer finanziellen Situation (Schuldnerberatung) und bei der Verhandlung mit Ihren Gläubigern (außergerichtlicher
Einigungsversuch). Sollten diese Bemühungen nicht zum gewünschten Erfolg führen, stellen wir Ihnen die erforderliche "Abschlussbescheinigung" (§ 305 Insolvenzordnung) aus
und treffen alle Vorbereitungen für ein Insolvenzverfahren bzw. Verbraucherinsolvenzverfahren.