Schuldnerberatung & Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung & Verbraucherinsolvenz

Erstberatung / Erstgespräch

Im Rahmen einer Erstberatung / eines Erstgesprächs werden wir Ihre konkrete finanzielle Situation zunächst einmal gemeinsam erörtern. Auf dieser Grundlage werde ich Ihnen dann eine Empfehlung hinsichtlich der möglichen weiteren Vorgehensweise geben und Ihnen den Ablauf des weiteren Verfahrens erläutern. Sie können dann in aller Ruhe zu  Hause überlegen, ob Sie meiner Empfehlung folgen wollen und ob ich Sie im weiteren Verfahren vertreten soll.

 

Für diese Erstberatung / dieses Erstgespräch, das in der Regel einen Zeitrahmen von etwa 30 Minuten in Anspruch nimmt, berechne ich üblicherweise eine Gebühr in Höhe von 65,00 € inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

Außergerichtlicher Einigungsversuch / Insolvenzantrag

Insbesondere in Ihrer Situation sollen Sie vorher über die entstehenden Kosten informiert sein, damit Sie nicht später von versteckten Kosten überrascht werden.

 

Die Kosten setzen sich aus einem Grundpreis für die Durchführung des Verfahrens (bis Stellung Insolvenzantrag) und konkreten Zuschlägen für jeden Gläubiger zusammen. Diese Kosten können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

 

 Grundpreis

450,00 €

(netto)

535,50 €

(inkl. 19 % MwSt.)

     
 Preis pro Gläubiger

18,00 €

(netto)

21,42 €

(inkl. 19 % MwSt.)

 

 

Anmerkung

 

Erfahrungsgemäß bieten öffentliche Schuldenberatungsstellen erst nach einigen Monaten einen ersten Beratungstermin an. Die Fertigstellung des Antrags auf Verbraucherinsolvenz benötigt dann zusätzlich weitere Monate. Die Bearbeitung durch unser Büro erfolgt demgegenüber in deutlich kürzerer Zeit. Sie können davon ausgehen, dass ein entsprechender Antrag dem Insolvenzgericht in der Regel innerhalb von sechs Wochen vorliegt.

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© Rechtsanwalt Markus Glaser