Schuldnerberatung & Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung & Verbraucherinsolvenz

Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Vorstufe „außergerichtlicher Einigungsversuch“

 

Bevor sich ein Gericht mit Ihrem Antrag auf Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens inhaltlich auseinandersetzt, ist eine Bescheinigung von einer geeigneten Person oder Stelle vorzulegen, wonach eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung erfolglos versucht worden ist.

Ohne eine solche „Abschlussbescheinigung“ ist der Insolvenzantrag unzulässig.

Selbstverständlich werde ich diesen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern durchführen und für den Fall, dass eine Einigung mit diesen nicht zu erzielen ist, eine entsprechende „Abschlussbescheinigung“ über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung ausstellen.

Damit liegen die Voraussetzungen für das Verbraucherinsolvenzverfahrens vor. Ich werde dann den Insolvenzantrag für Sie zur Unterschrift vorbereiten. Sie müssen diesen Antrag danach nur noch einmal überprüfen und unterschreiben, bevor wir ihn beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen.

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© Rechtsanwalt Markus Glaser